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ART. 35 DSGVO

Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)

Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch Flowmatix.

Verantwortlicher: Bastian Barkowski / Flowmatix · Gültig ab: 8. April 2026 · Version: 1.0 · Letzte Aktualisierung: 8. April 2026
Rechtliche Grundlage: Art. 35 DSGVO. Da Flowmatix Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO verarbeitet und teilweise automatisierte Verarbeitung einsetzt, ist eine DPIA verpflichtend.

1. Beschreibung der Verarbeitung

Flowmatix automatisiert die WhatsApp-Patientenkommunikation für medizinische Kliniken (insb. Haartransplantation, ästhetische Medizin). Die Plattform verarbeitet:

2. Notwendigkeitsprüfung

Die Verarbeitung ist erforderlich, weil:

3. Risikoanalyse

RisikoEintrittswahrsch.SchadenBewertung
Unbefugter Zugriff auf PatientendatenNiedrigHochMittel
Datenleck PatientenfotosNiedrigSehr hochHoch
Falsche KI-Einschätzung führt zu falscher BehandlungSehr niedrig (Arzt-Review verpflichtend)Sehr hochMittel
US-Drittlandtransfer (Anthropic, Stripe)MittelMittelMittel
Meta sammelt MetadatenHoch (systembedingt)NiedrigNiedrig
Ransomware / Server-KompromittierungNiedrigHochMittel
Versehentliche Löschung durch KlinikpersonalMittelMittelMittel

4. Schutzmaßnahmen

Technisch

Organisatorisch

Vertraglich

5. Restrisiken

Trotz aller Maßnahmen verbleiben folgende Restrisiken:

6. Bewertung

Nach Implementierung aller in dieser DPIA beschriebenen Maßnahmen liegt das Restrisiko für Betroffene im akzeptablen Bereich. Eine Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO ist nicht erforderlich.

7. Überprüfung

Diese DPIA wird mindestens jährlich überprüft und bei wesentlichen Änderungen (z.B. neue Subprocessoren, neue Funktionen mit Datenverarbeitung) unverzüglich aktualisiert.

Nächste planmäßige Überprüfung: 8. April 2027