ART. 33, 34 DSGVO

Incident Response Plan

Verfahren zur Reaktion auf Datenschutzvorfälle und Sicherheitsereignisse mit gesetzlichen Meldefristen.

Verantwortlicher: Bastian Barkowski / Flowmatix · Gültig ab: 8. April 2026 · Version: 1.0 · Letzte Aktualisierung: 8. April 2026
Was ist das? Dieser Plan beschreibt die Reaktion auf Datenschutzvorfälle und Sicherheitsereignisse gemäß Art. 33 DSGVO (Meldung an die Aufsichtsbehörde) und Art. 34 DSGVO (Benachrichtigung der Betroffenen).

1. Was ist ein Datenschutzvorfall?

Ein Datenschutzvorfall ist gem. Art. 4 Nr. 12 DSGVO eine "Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt."

Beispiele:

2. Reaktionsprozess

Phase 1: Erkennung & Erstbewertung (T+0 bis T+1h)

Phase 2: Eindämmung (T+1h bis T+24h)

Phase 3: Bewertung & Meldung (T+24h bis T+72h)

Risikoanalyse:

RisikoFolgenAktion
Kein Risiko für BetroffeneKeine Meldung erforderlich, Dokumentation internInternes Logging
Risiko für BetroffeneMeldung an Aufsichtsbehörde innerhalb 72hArt. 33 DSGVO Meldung
Hohes Risiko für BetroffeneZusätzlich: Betroffene unverzüglich benachrichtigenArt. 33 + Art. 34 DSGVO

Phase 4: Wiederherstellung (T+72h+)

Phase 5: Nachbereitung

3. Meldung an die Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)

Frist: 72 Stunden ab Kenntnisnahme

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Telefon: +49 (0)511 120-4500
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Web: lfd.niedersachsen.de

Meldung enthält gemäß Art. 33 Abs. 3 DSGVO:

  1. Beschreibung der Art der Verletzung
  2. Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Personen
  3. Kategorien und ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze
  4. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  5. Wahrscheinliche Folgen der Verletzung
  6. Ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen

4. Benachrichtigung der Betroffenen (Art. 34 DSGVO)

Bei hohem Risiko für Rechte und Freiheiten der Betroffenen erfolgt eine direkte Benachrichtigung:

Die Benachrichtigung enthält die unter Art. 34 Abs. 2 DSGVO genannten Informationen.

5. Eskalationsmatrix

SchweregradBeispielEskalation
LOWFalsch zugestellte E-Mail an einen EmpfängerInternes Logging
MEDIUMUnbefugter Zugriff auf einzelne PatientendatenVerantwortlicher informieren, Bewertung Art. 33
HIGHMassendatenleck, RansomwareSofort Verantwortlicher + Aufsichtsbehörde + ggf. Betroffene
CRITICALVerlust der Kontrolle über alle PatientendatenSofort alle Stakeholder, externe Hilfe (BSI, Anwalt)

6. Übungen

Mindestens jährlich wird ein Tabletop-Test des Incident Response Plans durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Verbesserung der TOM ein.

7. Kontakte